Vänner,
när Martha och Gert Heizer exkommunicerades skickade jag en protest till den för exkommuniceringen ansvarige, biskop Dr. Manfred Scheuer i Innsbruck. Jag räknade inte med att få svar. Men i går kom det – ett utförligt svar. Det är ett standardsvar som säkert har skickats till alla som protesterat, men det gör ingenting. Det är ett svar! Jag blev oerhört förvånad, men också glad. Här finns det alltså en biskop som tar protester på allvar, som bemöter argument med argument och som behandlar lekmän med respekt!
Biskop Scheuers svar är mycket klerikalt och ämbetskyrkligt. Han missar, menar jag, att det finns fler än ett sätt att problematisera exkommuniceringen av makarna Heizer.
Scheuer hävdar att makarna Heizers mässfirande utan präst var fel eftersom det ägde rum utanför kyrkans tradition och gemenskap.
Men han undviker den för honom betydligt känsligare frågan om exkommuniceringen var en rimlig reaktion.
Makarna Heizer har gjort det som var standard under fornkyrkan. Jag har svårt att se det som ett brott mot kyrkan. Men jag kan förstå att frågan inte är enkel, givet det kyrkan är idag. Däremot är det väldigt svårt att inte se exkommuniceringen som ett övergrepp. Den var och är ingen rimlig reaktion. Dessutom kommer den att visa sig kontraproduktiv.
Gert Gelotte
Läs och bedöm själva. Här är biskopens svar på min och mångas protest:
Sehr geehrter Herr Gelotte!
Ihr Schreiben, das die Exkommunikation von Frau Dr. Martha Heizer und Mag. Gert Heizer betrifft, habe ich bekommen.
In Erinnerung rufen möchte ich zunächst den Anlass für dieses Verfahren, das niemand in der Diözese gesucht oder sich gewünscht hatte. In einer Sendung im ORF haben im September 2011 Dr. Martha und Mag. Gert Heizer öffentlich ausdrücklich und nachhaltig bekannt gemacht, dass sie ihre Feiern im privaten Kreis mit allem Nachdruck als katholische Eucharistiefeiern, ja Messfeiern ansehen. Zudem haben sie unmissverständlich den Unterschied zwischen gemeinsamem Priestertum aller Glaubenden und dem Priestertum des Dienstes zurückgewiesen. Damit sind Untersuchungs- und Klärungsverfahren notwendig geworden. Als Bischof blieb mir keine andere Wahl.
Nach einem langen und mit entsprechender Sorgfalt durchgeführten Verfahren habe ich am 21. Mai 2014 dem Ehepaar das Dekret überreicht, das eine 10-tägige Besinnungszeit beinhaltete. Am gleichen Abend haben sie die Presse informiert und von Exkommunikation gesprochen. Um ja keine Hindernisse für eine mögliche Besinnung aufzurichten, die durch die Eigenlogik der Medien und öffentlichen Diskussionen auch unbeabsichtigt entstehen können, habe ich mich sehr zurückgehalten und zunächst eine kurze Stellungnahme veröffentlicht.
Neben Schreiben, die das Feststellen der Exkommunikation für richtig und notwendig halten, gibt es auch Schreiben mit der Bitte um Aufhebung derselben, mit den Verweisen auf das Matthäusevangelium, den Missbrauch seitens kirchlicher Verantwortlicher oder die „Unbarmherzigkeit“ des kirchlichen Rechtes.
Es steht außer Zweifel, dass dort wo „zwei oder drei in meinem (Jesu) Namen versammelt sind“ Jesus mitten unter ihnen ist (Mt 18, 20). Sexueller Missbrauch sowie Formen physischer und psychischer Gewalt seitens kirchlicher Verantwortlicher hat die Kirche schwer getroffen und tief erschüttert. Die Weltkirche hat mit einer Verschärfung des kanonischen Rechtes und seiner Verfahren darauf reagiert, damit künftig der Opferschutz immer an erster Stelle steht. Recht steht immer im Dienst jener Güter, die unser Leben erst ermöglichen und gut werden lassen. Die Forderung nach der Zurücknahme der Exkommunikation mit dem gleichzeitigen Verweis auf den Missbrauch, wird gerade den Leiden der Betroffenen Opfer nicht gerecht.
Auch kann keine Rede davon sein, dass das Kirchenrecht über die Bibel gestellt wird. Vielmehr dienen Dogmatik und Recht als verbindliche und für alle transparente Regelung der Lebensvorgänge in der Kirche der Wahrung jener Gabe, die uns durch Gott in Jesus Christus anvertraut worden ist. Sie sind aus Konflikten entstanden und müssen immer neu überprüft und ihrer Dienstfunktion gemäß erneuert werden.
Ich habe nie gesagt, dass das Kirchenrecht über dem Gewissen steht. Gesagt und geschrieben habe ich, dass die Gültigkeit der sakramentalen Ordnung nicht abhängig gemacht werden kann von der jeweiligen Zustimmung einzelner. Die Gewissensfreiheit macht den/die Einzelne(n) nicht zum Souverän der Eucharistie. Niemand kann hier beliebig oder willkürlich handeln. Niemand, auch kein Papst und kein Bischof, kann selbstmächtig Eucharistie nach eigenem Belieben feiern, oder tun und lassen, was sie gerade wollen. Wir sind und bleiben frei gebunden an die apostolische Überlieferung, die apostolische Vor-Gabe.
Man kann nicht durch den Bruch des Rechts und der sakramentalen Ordnung diese verändern wollen. Es geht um die Integrität der Eucharistie und um die Wahrung der unvergleichlichen Gabe, die uns Jesus Christus in seinem Sakrament anvertraut hat. Deshalb kann Eucharistie nur in Gemeinschaft mit der und in Befähigung und/oder Beauftragung durch die Kirche gefeiert werden. Weil diese Gabe aber Gabe bleiben soll, kann niemand aus eigener Vollmacht oder rein privat Eucharistie feiern. Die Anerkennung der Gewissensfreiheit beinhaltet meinerseits daher auch die Pflicht, sie anderen zuzumuten und die Konsequenzen zu tragen. Wer selbstmächtig Eucharistie feiern will, gründet eine neue Form von Kirche und christlicher Tradition.
Ich bin überzeugt, dass es in diesem Fall nicht um eine Randfrage, sondern um eine essentielle Frage der kirchlichen Identität geht? Die Frage lautet: „Dienst oder Selbstermächtigung“. Niemand kann aus eigener Vollmacht oder rein privat Eucharistie feiern. Eucharistie wird immer mit und im Auftrag der oder Befähigung durch die Kirche gefeiert, deren sichtbare konkrete Gestalt nach Auffassung der katholischen Kirche und einem wachsenden ökumenischen Konsens das Amt oder der Dienst des Bischofs darstellt. Denn die Eucharistie ist Geschenk, Gabe Gottes an die ganze Gemeinschaft der Kirche. Daher können nicht Einzelne nach eigenem Belieben darüber verfügen und sich selbst ermächtigen, nicht einmal der Bischof. Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche ist, kann es so etwas wie eine „private Eucharistiefeier“ gar nicht geben. Kriterien für die Eucharistiefeier können nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche hielt immer daran fest, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibt.
Eine Exkommunikation ist nicht, wie öfters gesagt wird, das Ende der Kommunikation, sondern soll Gespräche in einer höchst bedeutsamen Angelegenheit mit höchstem Ernst ermöglichen. So habe ich erklärt, dass ich mir ein Gespräch vorstellen kann, aber keinesfalls losgelöst von der sakramentalen Ordnung der Kirche, dem das Kirchenrecht und das Bischofsamt dient. Da mit dem Schritt in die Öffentlichkeit eine neue Situation geschaffen worden und nach der 10 Tage-Frist die Exkommunikation mit dem 2. Juni rechtskräftig geworden ist, kann ein Gespräch nicht mehr beim Punk 0 beginnen. Sie haben in der genannten Frist weder das Verfahren beeinsprucht noch im das vertraute Gespräch gesucht oder ein Zeichen des Umdenkens oder der Umkehr gesetzt. Jetzt bedarf es, „eines klaren und öffentlichen Zeichens von Martha und Gert Heizer, d.h. glaubhafte Reue und künftige Unterlassung.“
Um nicht persönlich befangen zu sein, habe ich die Voruntersuchung und das Verfahren in allen Phasen delegiert. Das Vorgehen von Martha und Gert Heizer bedarf einer rechtlichen und theologischen Klärung. Ich kann die Eucharistie und die sakramentale Ordnung nicht zur Verhandlungsmasse eines persönlichen Gesprächs unter vier bzw. sechs Augen machen, wenn zudem Martha Heizer medial immer wieder vorweg Fakten setzt und Bedingungen vorgibt. Bei einem Gespräch, bei dem meinerseits ein Theologe und ein Kirchenrechtler dabei sein müssten, kann es in der jetzigen Phase nur mehr darum gehen, wie die Selbstexkommunikation rasch ehest möglich aufgehoben werden kann. Noch einmal: Eine Exkommunikation ist nie endgültig und bedeutet auch nicht den Abbruch der Kommunikation.
So bleibt die Hoffnung, dass die für die „privaten Eucharistiefeiern“ verantwortlichen Personen ihr Tun und auch den Schaden, den sie der Kirche antun, einsehen und umkehren. Nie ist die Tür zu, aber ernsthafte Gespräche jenseits von Strategie und öffentlicher Taktik bedürfen wichtiger Bedingungen, wenn sie den Schaden beheben und nicht vermehren wollen.
Ich wünsche erholsame Tage im Sommer, mit Segenswünschen
Dr. Manfred Scheuer, Bischof von Innsbruck
Gert
Just mot bakgrund av hur Vatikanen hanterat pedofilpräster framstår SANKTIONEN exkommunikation av paret Heizer som totalt OFÖRSVARLIGT.
”Daher können nicht Einzelne nach eigenem Belieben darüber verfügen und sich selbst ermächtigen, nicht einmal der Bischof.”
När det passar går det utmärkt att enligt eget gottfinnande för en enskild biskop särskilt i USA att använda sig av eukaristi som POLITISKT STYRMEDEL dvs maktmedel mot yrkespolitiker som sanktionerar legal abortlagstiftnng. Dvs sådana politiker rekommenderas att UTESTÄNGAS från kommunion. Tala om att biskopligt ”FÖRFOGA” ÖVER EUKARISTIN
Detta bevisar att hierarkin vill ha monopol på EUKARISTI som maktmedel. Man har själv inte hajat EUKARISTINS innersta väsen ……
Biskop Scheuer skriver
”Es steht außer Zweifel, dass dort wo „zwei oder drei in meinem (Jesu) Namen versammelt sind“ Jesus mitten unter ihnen ist (Mt 18, 20).”
Jag skulle gärna vilja göra samma korrigering som i skämtbilden jag la in i den här bloggen
”Correction where two or three catholics are gathered.”
http://www.katolskvision.se/blog/?p=13497
Biskop Scheuer låter oerhört pressad i sitt svar till dig……..
Är hierarkin – inklusive påven själv- FAST i strukturer som blivit dem själv ÖVERMÄKTIGA ?
Det är denna fråga som för mig främst aktualiseras i biskop Scheuers text.
Men oerhört positivt med en biskop som svarar på tilltal !!!! En tankeställare för hans kollega i Sverige ………
// Irène
PS Kanske Signum vill översätta texten och lägga ut på sin blogg som underlag för vidare diskussion om prästämbetet ……